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AGB und Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Feierlichkeiten, anderen Veranstaltungen und Fotoshootings in der Eventlocation WOODYFULL.

Der Stand  August 2022

Vermieter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Vermieter‘ genannt):

  • Igelproduction -Location Woodyfull- , vertreten durch Miriam König, Bergstraße 3a, 54311 Trierweiler

 

Mieter/Veranstalter im Sinne dieser AGB ist (nachfolgend ‚Mieter‘ oder ‚Veranstalter‘ genannt):

  • der durch Veranstaltungsvertrag, Auftragsbestätigung, Bestellung oderRechnungsstellung spezifizierteVertragspartner

 

oder gleichwertig

 

  • eine Person oder Personen die ohne Vertragsunterlagen und/oder monetären Ausgleich ein zweckbestimmtes, ausdrückliches Zugangs- und Veranstaltungsrecht vom Vermieter erhalten haben.

Weisungsbefugt ist der Vermieter oder durch diesen ausdrücklich beauftragte Personen. Vermieterkontakt für alle schriftlich erforderlichen Meldungen/Absprachen:

hello@woodyfull.com. Wenn hier der Kürze halber von Mieter/Veranstalter gesprochen wird, dann sind damit selbstverständlich auch Mieterin/Veranstalterin gemeint.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung unserer Räumlichkeiten für Fotografie, Veranstaltungen und die Durchführung von Feierlichkeiten in unserer Location Woodyfull, Bergstraße 3a, 54311 Trierweiler

 

Die dazugehörige Hausordnung (ist am Ende des Dokuments zu finden).

Grundsätzliche Regelung für Anmietverhältnisse:

 

 

  • Der Mieter ist in allen Fällen alleiniger verantwortlicher Ansprechpartner im Falle von notwendigen Klärungen (vor, nach und während der Veranstaltung) für den Vermieter und ggf. auch für Anforderungen aus dem öffentlichen Bereich (Ordnungsamt, Polizei, Notarzt, usw.). Der Mieter ist weiterhin verantwortlich für die Einhaltung von ggf. aushängenden Sicherheitsvorschriften und für die Gefährdungsvermeidung (z.B. für die Einhaltung geltender Corona-Vorschriften bezüglich seiner Gäste und Feier/Veranstaltung) sowie für die Einhaltung der rechtlichen Ruhegebote und auch für den übergebenen Schlüssel und damit für den Zugang zu den übergebenen Räumlichkeiten. Andere Gäste sind dieser Sonderstellung des Mieters im Sinne dieser Aussage untergeordnet.

  • Coronarklausel: Gültig, solange Corona-Regeln durch das Land Rheinland-Pfalz verbindlich formuliert sind: Der Mieter ist für die Einhaltung der maßgeblichen Corona-Regeln zum Zeitpunkt der Feier/Veranstaltung verantwortlich. Der Vermieter muss die Regeln für das Zustandekommen eines Veranstaltungsvertrages zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigen, ist aber zum Leistungszeitpunkt nicht zur Prüfung oder Beaufsichtigung verpflichtet und übergibt die Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Regeln ausdrücklich an den Mieter. Wenn zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungs- erbringung aus dem Vertrag Randbedingungen geändert werden, die nicht zum Verbot der gesamten Veranstaltung führen müssen, dann wird der abgeschlossene Vertrag nicht durch z. B. notwendige Anpassungen der Personenzahlen für die Feier oder Tragevorschriften von Schutzmaßnahmen usw. aufgrund von behördlichen Auflagen unwirksam. Wenn der Mieter entscheidet, dass solche Maßnahmen zur Absage der Veranstaltung/Feier führen, dann gelten die ausgewiesenen Stornobedingungen. Bei einem öffentlichen absoluten Veran- staltungsverbot werden die Kosten bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 90 € erstattet.

  1. Vertragsverhältnis

  • 1.1 Ein Angebot unsererseits (Vermieter) gilt 14 Tage nach Zustellung an den Mieter. Nach Ablauf der 14 Tage sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.

 

  • Das Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsbestätigung, der Bestellung oder ohne diese durch die Rechnungsstellung für eine geplante Veranstaltung zustande, sofern die Schlüsselübergabe nach der Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgt. Spätestens kommt das Vertragsverhältnis aber mit der Schlüsselübergabe zustande.

  • Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter (Rechnungsanschrift) zustande.

  • Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume und Flächen vom Mieter an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Sie sind ohne diese Bestätigung nicht gestattet.

  • Sofern bei der vom Mieter beabsichtigten Veranstaltung besondere Gefahren eintreten können oder das Risiko hoher Schäden bestehen kann, muss dies dem Vermieter spätestens bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Diese Pflicht zur Mitteilung gilt auch, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung des Mieters aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters (z.B. politisch, religiös, öffentlichkeitswirksam, etc.) geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Be-lange unserer Location zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

 

  • Eine Veranstaltungsbuchung gilt für den Mieter als verbindlich angenommen, wenn er diese entweder Online über unsere Webseite gebucht hat oder die Auftragsbestätigung unterschrieben hat und diese unterschriebene Version beim Vermieter eingegangen ist.

  • Alle Parkplätze, die der Location gehören, stehen kostenfrei zur Verfügung. Das Parken von Wohnmobilen und Vans bedarf der Rücksprache mit dem Vermieter.

  2. Pflichten des Mieters / Veranstalters

Besondere Gefahrenabwendung

  • Das Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Feuer- werken, Wunderkerzen und anderen brennbaren Gegenständen ist ausdrücklich nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Grills bzw, Feuertonnen, welche von einem entsprechenden Fachpersonal ausschließlich bedient werden wie beispielsweise Caterer. Dieses Fachpersonal hat die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, dass keinerlei Gefahr von dieser Nutzung ausgehen kann (wie z.B. entspr. Feuerlöscher sind bereitzuhalten bzw. vom Caterer mitzubringen).

  • Feuerwerke, Pyrotechniken, Himmelslaternen und Disko-Laser (Klasse 4) im Freien (Parkplatz und um das Gebäude herum) sind streng verboten. 

  • Im Rahmen der Dekoration des Events/ Räumlichkeiten hat der Mieter darauf zu achten, dass die Gegenstände und Materialien sicher eingebracht sowie angebracht werden. Darauf hat der Mieter ausdrücklich zu achten und er hat die Verantwortung und Haftung dafür zu übernehmen (Feuer, Unfälle, Verletzungen...). Der Vermieter übernimmt ausdrücklich nur die Haftung für vermietete Räume und Einrichtungen im Innen und Außenbereich die zum Vertrag gehören.

 

  • Der Mieter versichert, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt.

  • Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Er/Sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.

  • Der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und über- nimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

 

  • Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters.

  3. Haftung

 

​3.1 Haftung des Mieters/Veranstalters

  • Der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie oder ihre Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen.

  • Insbesondere haftet der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

  • ​Der Vermieter behält sich vor, bis 5 Tage nach der Veranstaltung Schäden zu bean- standen, sofern zwischenzeitlich keine andere Veranstaltung in den gleichen Räumen stattgefunden hat.

3.2 Haftung des Vermieters

  • Der Vermieter stellt dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese vom Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.

 

 

  • Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter haftet nicht für die dem Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, Geschirr, technische Geräte usw.).

 

  • Der Mieter/Veranstalter stellt dem Vermieter gegenüber Dritten von der Haftung für wie oben beschriebene Schäden, frei.

  4. Kündigung / Stornierung

 

4.1 Zahlung

  • Der Mieter muss innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent der vereinbarten Grundmiete für das Objekt zahlen. Falls die Anzahlung nicht erfolgt, hat der Vermieter das Recht den Vertrag zu widerrufen. Alle (An-)Zahlungen werden durch den Vermieter in Rechnung gestellt.

  • In der Grundmiete sind enthalten Raummiete, vorgegebenen Parkplatze, Heizkosten, Strom- und Wasserverbrauch. 

  • Die Mietdauer ist abhängig von dem gebuchten Miet-Paket.

  • Bei starker Verunreinigung werden wir den Mehraufwand in Rechnung stellen. 

4.2 Stornierung

Der Mieter hat die vereinbarte Vergütung für Leistungen des Vertrages auch zu entrichten, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Der Mieter hat keine Widerspruchsfrist.

  • Bei einer Stornierung 1 Monat vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 100% der vereinbarten Miete.

 

  • Bei einer Stornierung 2 bis 6 Monate vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 80% der vereinbarten Miete.

 

  • Bei einer Stornierung 7 bis 12 Monate vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 60% der vereinbarten Miete.

 

  • Bei einer Stornierung ab 13 Monate und mehr vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 50% der vereinbarten Miete.

4.3 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Das bedeutet auch, dass der Mieter -falls notwendig- die Anzahl der Personen auf das zum Zeitpunkt der Veranstaltung erlaubte Maß entsprechend den behördlichen Auflagen reduziert. Für die Einhaltung der behördlichen Auflagen trägt der Mieter die alleinige Verantwortung.

4.4 Außerordentliche Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Die außerordentliche Kündigung enthebt den Mieter aber nicht von seiner ggf. noch offenen Zahlungsverpflichtung, die als Stornierung im Rahmen der Stornierungsbedingungen aus dieser AGB behandelt wird.

  5. Reinigung

  • Die Räume sind nach der Anmietung vom Mieter/Veranstalter aufgeräumt und besenrein zurückzugeben. Die dazu benötigten Hilfsmittel (Besen) werden zur Verfügung gestellt. Anschließend werden die Räumlichkeiten von dem Vermieter gereinigt. Die Reinigung ist im Preis der Raummiete nicht inbegriffen. Der Preis der Endreinigung beträgt 49€ brutto / Stunde. In der Regel werden ca. 3 Stunden benötigt (je nach Aufwand).

  • Der Mieter hat den angefallenen Müll selbst mitzunehmen und zu entsorgen, da der Vermieter diesbezüglich keine Kapazitäten vorhält. Nur nach Abstimmung mit dem Vermieter können ggf. Kleinstmengen Müll vor Ort belassen werden.

  6. Widerrufsbelehrung / Wirksamkeit

​Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen 

  • Mieter haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Auftragsbestätigung/Bestellung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Der Widerruf ist zu richten an: Igelproduction - Eventlocation Woodyfull-, Miriam König, Bergstraße 3a, 54311 Trierweiler.

  • Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufsbelehrung, für den Vermieter mit deren Empfang.

  7. Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung ist anzuerkennender Bestandteil dieser AGB.

Salvatorische Klausel

  • Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn der Vermieter diese auch schriftlich bestätigt hat.

  • Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz des Vermieters

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Hausordnung

Hausordnung

Der Stand  August 2022

Unser Haus ist ein nachhaltiges Holzhaus mit viel Charm und Flair, indem vielfältige und interessante Nutzungen stattfinden. Dieses Konzept und ein harmonischer Ablauf sind nur möglich, wenn sich alle Mieter, Veranstalter, Kunden und Gäste rücksichtsvoll und verantwortungsvoll verhalten.

 

Der Vermieter acht sehr darauf, dass ihr Anwesen gepflegt und in Ordnung gehalten wird und ein sicherer Aufenthalt aller Gäste möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Betreten des Grundstücks des Hauses und des Parkplatzes auf eigene Gefahr erfolgt. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folge-schäden ist ausgeschlossen.


 

Für die Nutzungsüberlassung aller vertraglich gemieteten Räume, Mietmöbel, Dekos, Geräte und Freiflächen mit Einrichtungen im Außenbereich gilt diese Hausordnung vollumfänglich. 

Die nachfolgende Hausordnung ist anzuerkennender Bestandteil dieser AGB.

 

Salvatorische Klausel

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn der Vermieter diese auch schriftlich bestätigt hat. Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeines

Das Gebäude der Location Woodyfull und das zugehörige Außengelände mit Parkplatz sind Privatgrund. Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem Gelände. Das Hausrecht gegenüber Veranstaltungsmietern und Dritten wird durch das vom Vermieter oder von dessen beauftragtem Personal oder durch die Eigentümer selber ausgeübt. Den Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Regelungen

 

Regeln für den Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände

Verhalten

In den Räumlichkeiten sowie auf dem frei zugänglichen Gelände der Location hat sich jeder Besucher und jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.


Beschriftung

Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben. Wegweiser sind erlaubt, diese bitte nach Veranstaltung wieder entfernen.


 

Kinder & Tiere

Das Außengelände der Location ist nicht umzäunt. Kinder müssen deshalb beaufsichtigt werden. Eltern haften für Ihre Kinder.


Konfetti & Streumaterial
- Streugut, wie Reis, Kunststoffblüten, Konfetti oder ähnliches Material, darf in Innen- räumen und Außenbereichen der Location nicht gestreut werden.

- Natürliche Blüten können bei „Freien Trauungen“ verwendet werden. Der Vermieter bittet darum, die Blüten im Anschluss wieder aufzusammeln.

 

Parken

Alle Parkplätze, die der Location gehören, stehen kostenfrei zur Verfügung. Das Parken von Wohnmobilen und Vans bedarf der Rücksprache mit dem Vermieter.


Schlüsselübergabe

Der Vermieter übergibt dem Mieter den Schlüssel der Eingangstür zur Location vor Beginn der Veranstaltung gemäß der Vereinbarung (Tag/Stunde). Er hat die Location hauptverantwortlich zu schützen und zu verschließen, wenn er sie als letzter verlässt. Am Ende der Mietzeit ist der Schlüssel dem Vermieter vereinbarungsgemäß zurückzugeben. Bei Verlust haftet der Mieter.

Feuer und Brandschutz

Regeln zum Feuer & Brandschutz im Gebäude und auf dem Gelände der Location

 

Gefahren, die zu Bränden führen können, sind zu minimieren und Gefährdungen für Menschen auszuschalten. Allerdings kann das nur gelingen, wenn sich Mieter und Gäste verantwortungsvoll an die Umsetzung der Maßnahmen halten. Vor Ort besteht im Innen- und Außenbereich der Location Brandgefahr, die sich mit zunehmender Austrocknung von Rasenflächen noch erhöht.

Zur Verhütung von Bränden ist:

  • Feuer, offene Flamme, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Disco-Laser (Kl. 4), Pyrotechnik(en), Himmelslaternen usw. und

  • Rauchen in Innenräumen der Location strikt verboten. Raucher dürfen im Außenbereich nur rauchen, wenn sie einen glutfesten Aschenbecher benutzen (ausreichend vorhanden).

  • Kerzen und Teelichter müssen beim Abbrennen überwacht werden.

  • Auf dem Grillplatz im Außenbereich ist Grillen mit Feuerlöscher nur mit einem --- Gasgrill durch sachkundige Personen und/oder 

​       Holzkohlegrill (abgedeckte Feuertonne) durch sachkundige Caterer erlaubt.

  • Zur Brandbekämpfung hat der Vermieter 3 Feuerlöscher zur Verfügung gestellt (2 im Haus und 1 unter dem Stretchzelt am Giebel).

Lärm

 

 

Regeln zur Lärmeindämmung im Gebäude und auf dem Gelände der Location

  • Die Location unterliegt den wesentlichen Bestimmungen der TA Lärm. Somit darf nur ein begrenztes Maß an Lärm emittiert werden, um die Nachbarschaft nicht zu stören. ​(Das bedeutet, dass tagsüber im Zeitraum von 06:00 - 22:00 Uhr der Lärmpegel von 60 dB(A) und nachts der Lärmpegel von 45 dB(A) im Zeitraum von 22:00 - 6:00 Uhr als Immissionsrichtwert nicht überschritten werden darf (Misch- und Dorfgebiet). 

  • Ein DJ oder eine Band/ Musikgruppe darf außerhalb der Location nur bis 22:00 Uhr und nach 22:00 Uhr nur innerhalb der geschlossenen Location musizieren.

  • Der Mieter hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dafür zu sorgen, dass sich die Gäste nach 22:00 Uhr draußen angemessen und nicht lautstark unterhalten.

  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist der beste Weg, um Nachbarschaftsstreitig-keiten erst gar nicht entstehen zu lassen.

Haftpflicht

  • Wer die Location anmietet, gilt rechtlich als Veranstalter und ist gegenüber dem Vermieter in der Pflicht. Allerdings kommt für solche Fälle die private Haftpflichtversicherung des Mieters nur unter besonderen Umständen auf.

  • Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte verschuldet. Bleibt der Schuldige unbekannt, kann auch seine Versicherung nicht einspringen. Die Folge: Der Mieter muss die Kosten des Schadens übernehmen.

Hausfrieden

Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot. Die Vertragspartner verpflichten sich, die im Verlauf des Events möglicherweise aufkommenden Differenzen vertrauensvoll zu lösen.

Wirksamkeit

  • Da die Hausordnung anzuerkennender Bestandteil der AGB und auf alle Mietverträge anzuwenden ist, hat der Mieter seinen Gästen, die für sie zutreffenden Bestimmen mitzuteilen und auf ihre Einhaltung zu achten. Ihr vorbildliches Verhalten ist uns wichtig.

  • Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot

  • Wenn aber alle Bestimmungen eingehalten werden sind die Gäste geschützt und können das Fest vollumfänglich genießen. Das wünscht Ihnen Ihr Vermieter und sein Team. Haben Sie eine schöne Zeit und machen gute Erfahrungen mit uns.

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