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Allgemeine Geschäftsbedingung

 

 

gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

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Zahlung

 

Der Mieter zahlt nach Vertragsabschluss 30% Anzahlung innerhalb von 3 Tagen. Falls die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtvergütung nicht erfolgt, hat der Vermieter das Recht den Vertrag aufzulösen. Alle Zahlungen und Anzahlungen werden in Rechnung gestellt und können per Überweisung fristgerecht beglichen werden. 

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n der Grundmiete sind enthalten Raummiete, vorgegebenen Parkplatze, Endreinigung, Heizkosten, Strom- und Wasserverbrauch. 

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Die Mietdauer ist abhängig von dem gebuchten Miet-Paket.

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Bei starker Verunreinigung werden wir den Mehraufwand in Rechnung stellen. Die maximale zulässige Gästeanzahl sind 200 Personen innerhalb der angemieteten Fläche des Vermieters.

Stornierung

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Der Mieter hat die vereinbarte Vergütung für Leistungen des Vertrages auch zu entrichten, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Ersparte Aufwendungen hat sich der Vermieter anrechnen zu lassen. Die Beweislast für ersparte Aufwendungen trägt der Mieter. Der Mieter hat keine Widerspruchsfrist. 

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  • Bei einer Stornierung 1 Monat vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 100% der vereinbarten Miete und der in der Zusatzvereinbarung Gesamtsumme.

  • Bei einer Stornierung 2 bis 6 Monat vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 80% der vereinbarten Miete und der in der Zusatzvereinbarung Gesamtsumme.

  • Bei einer Stornierung 7 bis 12 Monat vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 60% der vereinbarten Miete und der in der Zusatzvereinbarung Gesamtsumme.

  • Bei einer Stornierung 13 Monat und mehr vor Veranstaltungsdatum zahlt der Mieter 50% der vereinbarten Miete und der in der Zusatzvereinbarung Gesamtsumme.

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SORGLOSE VORFREUDE IM AUSNAHMEZEITRAUM

Was passiert wenn Sie Ihr Event aufgrund von “Corona-Covid-19” stornieren müssen?

Machen Sie sich keine Sorgen: Können Sie Ihr Event auf Grund neuer und/oder geänderter gesetzlichen Bestimmungen nicht antreten, können Sie bis 3 Tage vor Eventbeginn kostenlos stornieren oder ihren Termin verschieben.

z.B. bei Wiederaufnahme von Maßnahmen, Grenzschließungen für das ausreisende oder in das einreisende Land, strenge Ein- & Ausreisebestimmungen, bei Quarantänebestimmungen, eigener Infektion, usw. Wir gehen absolut und uneingeschränkt flexibel mit jeder Buchung um.

Sollte ein uneingeschränktes Event wie gebucht möglich sein, gelten unsere regulären Stornobedingungen

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Rücktritt der Mietsache

 

Rücktritt vom Vertrag wünschen weder Sie noch wir uns. Befindet sich der Mieter jedoch mit fälligen Zahlungen mindestens 10 Tage in Verzug oder legt der Mieter erforderliche behördliche Genehmigungen oder Erlaubnissenicht rechtzeitig vor, so darf der Vermieter sofort von dem Vertrag zurücktreten. Da der Vermieter in einem solchen Fall meist den größten Teil der Leistungen bereits erbracht hat, bleibt die vereinbarte Veranstaltungsvergütung und Betriebskostenpauschale fällig. Führt der Mieter die Veranstaltung nicht durch, und zwar auch aus von Ihm nicht zu vertretenden Gründen, so muss der Mieter dennoch die vereinbarte Veranstaltungsvergütung bezahlen. Es gelten unsere Stornierungsbedingungen.

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Lärm
 

Der Mieter ist verpflichtet, die öffentlich - rechtlichen Lärmschutzvorschriften einzuhalten. Ein Verstoß gegen die öffentlich- rechtlichen Lärmschutzvorschriften kann zur sofortigen Beendigung des Events führen. Für jegliche Art der Unterhaltung (Musiker, Tänzer, etc.) sowie für Video- Fotoaufnahmen ist nur der Veranstalter (in diesem Fall Mieter) verantwortlich.

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Die Location unterliegt den wesentlichen Bestimmungen der TA Lärm. Somit darf nur ein begrenztes Maß an Lärm imitiert werden, um die Nachbarschaft nicht zu stören.

 

Das bedeutet, dass tagsüber im Zeitraum von 06:00 - 22:00 Uhr der Lärmpegel von 60 dB(A) und nachts der Lärmpegel von 45 dB(A) im Zeitraum von 22:00 - 6:00 Uhr als Immissionsrichtwert nicht überschritten werden darf (Misch- und Dorfgebiet).

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Ein DJ oder eine Musikgruppe darf außerhalb der Location nur bis 22:00 Uhr und nach 22:00 Uhr nur innerhalb der geschlossenen Location musizieren!

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Der Mieter hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dafür zu sorgen, dass sich die Gäste nach 22:00 Uhr draußen angemessen und nicht laut-stark unterhalten (keine lauten Geräusche wie Grölen, Musik und Gesang etc.).

 

Ist davon auszugehen, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird, kann bis 5:00 Uhr in der Früh gefeiert werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist der beste Weg, um Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Überdenken Sie Ihr Verhalten kritisch.

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Gema

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Ist die Veranstaltung anmeldepflichtig, so wird der Mieter dies selbst vornehmen und dem Vermieter vor Veranstaltungsbeginn nachweisen. Selbstverständlich ist es, dass der Mieter selbst für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften und Befolgung öffentlich – rechtlicher Auflagen verantwortlich ist. Dies gilt auch für die Zahlung etwaiger GEMA-Gebühren. Da der Vermieter Ihnen nur die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt ist der Mieter Veranstalter und damit verpflichtet die GEMA Gebühren vor der Veranstaltung anzugeben und zu zahlen.

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Unfallverhütung

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Der Mieter wird einen Koordinator im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften, außerdem für den Vermieter einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen, beides spätestens eine Woche vor der Veranstaltung. Damit auch Entscheidungen getroffen werden können, müssen diese Personen zur Abgabe und Entgegennahmen aller Erklärungen bevollmächtigt und während der gesamten Veranstaltungsdauer für den Vermieter erreichbar sein. Damit der Vermieter alles bestens für den Mieter richten kann, wird der Mieter dem Vermieter spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Organisationsübersicht mitteilen, aus welcher der genaue Ablauf der Veranstaltung und die Einzelheiten der Durchführung ersichtlich sind. Dass die Halle nur zu dem im Vertrag angegebenen Zweck und unter Einhaltung der vereinbarten Besucherkapazität, welches in der Zusatzvereinbarung festgehalten wird, genutzt wird, ist sicher selbstverständlich. Sollte es dennoch zu Verstößen gegen diese Auflage kommen, ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Abmahnung sofort zu beenden.

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Personen-, Sach- und Vermögenswerte

 

Werden Personen-, Sach-, und Vermögensschäden durch den Mieter, Ihre Beauftragten, Gäste, Besucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder ihrer Durchführung verursacht, werden gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, so haften der Mieter hierfür. Sollte der Vermieter selbst für solche Schäden durch Dritte in Anspruch genommen werden, so stellt der Mieter den Vermieter hiervon frei. Der Mieter ist im eigenen Interesse verpflichtet, eine angemessene und ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn legt der Mieter dem Vermieter den schriftlichen Nachweis hierfür vor. Entsteht dem Mieter Schäden, die auf eine vertragswidrige Beschaffenheit der Genstände und Einrichtungen beruhen, die der Vermieter nach diesem Vertragsverhältnis zur Verfügung stellt, so haftet der Vermieter hierfür dann, wenn solche Schäden von dem Vermieter, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Sach -und Vermögensschäden stellt der Mieter dem Vermieter nach Feststellung der Schäden in Rechnung.

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Gesetzliche Bestimmungen

 

Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzes, der Arbeitssicherheit, der Gewerbeordnung, der Versammlungs-Stätten Verordnung und des Emissionsschutzes, ist allein die Aufgabe des Mieters. Die folgenden Details sind besonders wichtig: Feuerlöscher, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprech- Verteiler, Heiz- und Lüftungsanlage sowie alle Hinweisschilder auf solche Einrichtungen dürfen weder entfernt noch zugehängt oder zugestellt werden. Notausgänge haben unbedingt Freizubleiben. Bitte denken Sie daran, dass möglicherweise auch Behördenmitarbeitern Zutritt zu gewähren ist. Auf die feuerpolizeilichen Vorschriften achtet der Mieter natürlich strengstens. Papier, Holz, Wolle, Stroh und andere Verpackungsmaterialien dürfen nicht Innerhalb unserer Räume aufbewahrt werden. Die DIN 4102 Verordnung regelt, welche Stoffe als „schwer entflammbar“ gelten. Der Regelung müssen alle Dekorationsstücke entsprechen. Auf unser Verlangen wird der Mieter dies schriftlich nachweisen.

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Feuer & Brandschutz

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Gefahren, die zu Bränden führen können, sind zu minimieren und Gefährdungen für Menschen auszuschalten. Allerdings kann das nur gelingen, wenn sich Mieter und Gäste verantwortungsvoll an die Umsetzung der Maßnahmen halten. Vor Ort besteht im Innen- und Außenbereich der Location Brandgefahr, die sich mit zunehmender Austrocknung der Rasenflächen noch erhöht.

 

Um Brände zu verhüten und zu bekämpfen, hat der Vermieter die Brandschutz-ordnung Teil A veröffentlicht und folgende Maßnahmen für die Sicherheit gegeben:

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Zur Verhütung von Bränden ist

  • Feuer, offene Flamme, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Disco-Laser (Kl. 4), Pyrotechnik(en), Himmelslaternen und

  • Rauchen in Innenräumen der Location strikt verboten.

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Raucher dürfen im Außenbereich nur rauchen, wenn sie einen glutfesten Aschenbecher benutzen (ausreichend vorhanden). Dabei ist stets Vorsicht geboten.

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Kerzen und Teelichter müssen beim Abbrennen überwacht werden und sich in einem Windlicht für drinnen bzw. draußen befinden.

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Auf dem Grillplatz im Außenbereich ist Grillen mit Feuerlöscher nur mit einem

  • Gasgrill durch sachkundige Personen und/oder

  • Holzkohlegrill (abgedeckte Feuertonne) durch sachkundige Caterer erlaubt.

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Zur Brandbekämpfung hat der Vermieter eine Anzahl an

  • Feuerlöschern bereitgestellt und

  • Wasserschläuche mit direktem Wasseranschluss.

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Zufahrtswege und Flächen für die Feuerwehr sowie Rettungswege im Freien sind ständig freizuhalten. Das gleiche gilt auch für die Mittel zur Brandbekämpfung. Als Sammelstelle für Personen dient an Wochenenden der freie Parkplatz unterhalb der Location.

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Werbemittel & Dekoration

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Das Hausrecht obliegt ausschließlich dem Eigentümer und Betreiber/Vermieter der Eventlocation WOODYFULL. Mieter und Gäste haben deshalb deren Anordnungen Folge zu leisten. Werden Unzulässigkeiten oder Gefahren für Mensch, Umwelt, Gebäude und Inventar festgestellt, wird zur Schadensvermeidung regulierend ein-gegriffen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich daher, die im Verlauf des Events möglicherweise aufkommenden Differenzen vertrauensvoll zu lösen.

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Kinder & Tiere

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  • Das Außengelände der Location ist nicht umzäunt. Kinder müssen deshalb beaufsichtigt werden. Eltern haften für Ihre Kinder.

  • Tiere dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht mitgebracht werden.

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Parken

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Alle Parkplätze, die der Location gehören, stehen kostenfrei zur Verfügung. Das Parken von Wohnmobilen und Vans bedarf der Rücksprache mit dem Vermieter.

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Foodtruck

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Der Garten ist grundsätzlich mit leichten Fahrzeugen befahrbar. Nach Vereinbarung können bei festem trockenem Rasen Food Trucks aufgefahren werden.

Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit weitere Einrichtungen zu buchen, wie z. B. ein Zelt oder in eigener Regie zu beschaffen und aufzustellen.

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Konfetti & Streumaterial

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Streugut, wie Reis, Kunststoffblüten, Konfetti oder ähnliches Material, darf in Innen- räumen und Außenbereichen der Location nicht gestreut werden.

Natürliche Blüten können bei „Freien Trauungen“ verwendet werden. Der Vermieter bittet darum, die Blüten im Anschluss wieder aufzusammeln.

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Reinigung

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  • Der Mieter hat die entstandenen Abfallprodukte nach der Veranstaltung selbst zu entsorgen.

  • Die Räumlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Die dazu benötigten Hilfsmittel (Besen) werden von uns zur Verfügung gestellt.

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Garderobe

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Mieter und Gäste haben auf Ihre Garderobe und Wertgegenstände selbst zu achten. Der Vermieter übernimmt bei Verlust keine Haftung.

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Haftpflicht

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Wer die Location anmietet, gilt rechtlich als Veranstalter und ist gegenüber dem Vermieter in der Pflicht. Allerdings kommt für solche Fälle die private Haftpflichtversicherung des Mieters nur unter besonderen Umständen auf.

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Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte verschuldet. Bleibt der Schuldige unbekannt, kann auch seine Versicherung nicht einspringen.
Die Folge: Der Mieter muss die Kosten des Schadens übernehmen.

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Anders sieht es aus, wenn den Mieter ein Verschulden trifft. Beispiel: Das Brautpaar verteilt Wunderkerzen an ihre Gäste, obwohl das Abbrennen laut Mietvertrag ausdrücklich untersagt ist. Wenn dadurch ein Schaden entsteht, übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung die Kosten (was zu prüfen ist).

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Hausrecht

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Das Hausrecht obliegt ausschließlich dem Eigentümer und Betreiber/Vermieter der Eventlocation WOODYFULL. Mieter und Gäste haben deshalb deren Anordnungen Folge zu leisten. Werden Unzulässigkeiten oder Gefahren für Mensch, Umwelt, Gebäude und Inventar festgestellt, wird zur Schadensvermeidung regulierend eingegriffen. Die Vertragspartner verpflichten sich daher, die im Verlauf des Events möglicherweise aufkommenden Differenzen vertrauensvoll zu lösen.

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Wirksamkeit

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Da die AGB auf alle Mietverträge anzuwenden ist hat der Mieter seinen Gästen, die für sie zutreffenden Bestimmen mitzuteilen und auf ihre Einhaltung zu achten. Ihr vorbildliches Verhalten ist uns wichtig.

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Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem sofortigen Hausverbot.

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Wenn aber alle Bestimmungen eingehalten werden sind die Gäste geschützt und können das Fest vollumfänglich genießen.

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Das wünscht Ihnen Ihr Vermieter und sein Team. Haben Sie eine schöne Zeit und machen gute Erfahrungen mit uns.

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Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

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  • Kommt ein Widerrufsrecht in Betracht, kann der Mieter den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Belehrung durch die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: Igelproduction - Eventlocation Woodyfull- , Miriam König, Bergstraße 3a, 54311 Trierweiler.

  • Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.

  • Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

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Schlussbestimmung

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  • Erfüllungsort ist Trierweiler

  • Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ist als Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten Trier vereinbart.

  • Auf den geschlossenen Vertrag findet unter Ausschluss des UN-Kaufrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

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